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Das Bundesfinanzministerium hat ab dem 1.1.2019 neue Größenklassen nach § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) veröffentlicht (BMF, 13.4.2018, IV A 4 – S 1450/17/10001). Die Umsatz- und Gewinnzahlen haben sich erhöht.
Nach § 3 Abs. 1 BPO werden die Steuerpflichtigen, die der Außenprüfung unterliegen, in die Größenklassen Großbetriebe, Mittelbetriebe, Kleinbetriebe und Kleinstbetriebe eingeordnet.
Handelsbetriebe werden demnach bei einem Umsatz von über 210.000 EUR bzw. einem steuerlichen Gewinn von über 44.000 EUR als Kleinbetrieb qualifiziert. Bei einem Umsatz von über 1.100.000 EUR bzw. einem steuerlichen Gewinn von über 68.000 EUR erfolgt eine Einstufung als Mittelbetrieb. Ab einem Umsatz von 8.600.000 EUR bzw. einem steuerlichen Gewinn von 335.000 EUR erfolgt eine Zuordnung als Großbetrieb.
Für Fertigungsbetriebe und Freie Berufe gelten die gleichen Größenmerkmale wie für Kleinbetriebe.
Fertigungsbetriebe gelten ab einem Umsatz von 610.000 EUR bzw. 68.000 EUR steuerlichem Gewinn als Mittelbetriebe. Fertigungsbetriebe gelten ab einem Umsatz von 5.200.000 EUR bzw. einem steuerlichen Gewinn von 300.000 EUR als Großbetriebe.
Freie Berufe gelten ab einem Umsatz von 990.000 EUR bzw. einem steuerlichen Gewinn von 165.000 EUR als Mittelbetriebe. Freie Berufe gelten ab einem Umsatz von 5.600.000 EUR bzw. einem steuerlichen Gewinn von 700.000 EUR als Großbetriebe.
Die Zuordnung zum Kleinstbetrieb, Kleinbetrieb, Mittelbetrieb oder Großbetrieb hat statistisch Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung.
Das Bundesfinanzministerium hat mit folgendem Link die Ergebnisse der Betriebsprüfungen veröffentlicht:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2017/11/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-7-Ergebnisse-der-steuerlichen-Betriebspruefung-2016.html
Hieraus ergibt sich, dass 2016 von den 5.646.198 Kleinstbetrieben 58.171 und somit rund 1% geprüft wurden. Somit werden Kleinstbetriebe statistisch im Durchschnitt alle 100 Jahre geprüft.
Von den Kleinbetrieben wurden 3,2 % im Jahr 2016 geprüft. Somit werden die Kleinbetriebe durchschnittlich alle 31 Jahre geprüft.
Von den 792.326 existierenden Mittelbetrieben in 2016 wurden 50.601 geprüft. Das sind 6,4%. Die Mittelbetriebe werden damit durchschnittlich alle 15 Jahre geprüft.
Die Großbetriebe wurden 2016 mit 21,4% geprüft. Die Großbetriebe werden demnach alle 4,6 Jahre geprüft.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin
Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin
- November 28, 2019
- 3:15 pm
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